Der Gemeinde Egg wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 76/2019
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Gemeindegesetzes, LGBl.Nr. 40/1985, wird verordnet:
Diese Verordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
