Auf Grund des § 64 Abs. 5 in Verbindung mit § 12 Abs. 7 des Straßengesetzes, LGBl.Nr. 79/2012, in der Fassung LGBl.Nr. 44/2013, wird verordnet:
Weitere Inhalte
Die planliche Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz,
Dornbirn und Feldkirch sowie dem Gemeindeamt St. Gallenkirch während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht
auf.
Erklärung
Die L 86 – Galgenueler Straße ist eine Landesstraße.
Weitere Inhalte
Die planliche Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz,
Dornbirn und Feldkirch sowie dem Gemeindeamt St. Gallenkirch während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht
auf.
Verlauf der Straßenachse
Der Verlauf der Straßenachse der L 86 – Galgenueler Straße ist in den nachstehend aufgelisteten planlichen Darstellungen des Amtes der Landesregierung in gelber Farbe dargestellt.
Plan-Bezeichnung:
Maßstab:
Datum:
BS-2013-028 L86_Abschnitt1_13215001
1 : 5.000
14.11.2014
BS-2013-028 L86_Abschnitt2_13215000
1 : 5.000
14.11.2014
Beachte: Die planliche Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch sowie dem Gemeindeamt St. Gallenkirch während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
Weitere Inhalte
Die planliche Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz,
Dornbirn und Feldkirch sowie dem Gemeindeamt St. Gallenkirch während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht
auf.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung, LGBl.Nr. 4/2015, tritt am 01.03.2015 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung, LGBl.Nr. 4/2015, tritt im der Landesstraßenverordnung, LGBl.Nr. 38/1972, in der Fassung LGBl.Nr. 29/1975, Nr. 13/1979, Nr. 43/1985, Nr. 15/1987, Nr. 38/1988, Nr. 7/1990, Nr. 23/1991, Nr. 13/1992, Nr. 23/1993, Nr. 23/1995, Nr. 79/1997, Nr. 13/1998, Nr. 47/1998, Nr. 73/1998, Nr. 63/2000, Nr. 34/2002, Nr. 24/2007, Nr. 50/2007, Nr. 66/2009, Nr. 105/2012, Nr. 65/2014, Nr. 2/2015 und Nr. 3/2015, der Ausdruck „86 Galgenueler Straße von der Montafoner Straße in St. Gallenkirch bis zur Gargellener Straße in St. Gallenkirch-Galgenuel 0,9“ außer Kraft.
Weitere Inhalte
Die planliche Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz,
Dornbirn und Feldkirch sowie dem Gemeindeamt St. Gallenkirch während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht
auf.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.