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Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 4/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 64 Abs. 5 in Verbindung mit § 12 Abs. 7 des Straßengesetzes, LGBl.Nr. 79/2012, in der Fassung LGBl.Nr. 44/2013, wird verordnet:

Weitere Inhalte

Die planliche Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz,

Dornbirn und Feldkirch sowie dem Gemeindeamt St. Gallenkirch während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht

auf.

Erklärung

Die L 86 – Galgenueler Straße ist eine Landesstraße.

Weitere Inhalte

Die planliche Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz,

Dornbirn und Feldkirch sowie dem Gemeindeamt St. Gallenkirch während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht

auf.

Verlauf der Straßenachse

Der Verlauf der Straßenachse der L 86 – Galgenueler Straße ist in den nachstehend aufgelisteten planlichen Darstellungen des Amtes der Landesregierung in gelber Farbe dargestellt.

Plan-Bezeichnung:

Maßstab:

Datum:

BS-2013-028 L86_Abschnitt1_13215001

1 : 5.000

14.11.2014

BS-2013-028 L86_Abschnitt2_13215000

1 : 5.000

14.11.2014

 

 

 

 

Beachte: Die planliche Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch sowie dem Gemeindeamt St. Gallenkirch während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

Weitere Inhalte

Die planliche Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz,

Dornbirn und Feldkirch sowie dem Gemeindeamt St. Gallenkirch während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht

auf.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung, LGBl.Nr. 4/2015, tritt am 01.03.2015 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung, LGBl.Nr. 4/2015, tritt im der Landesstraßenverordnung, LGBl.Nr. 38/1972, in der Fassung LGBl.Nr. 29/1975, Nr. 13/1979, Nr. 43/1985, Nr. 15/1987, Nr. 38/1988, Nr. 7/1990, Nr. 23/1991, Nr. 13/1992, Nr. 23/1993, Nr. 23/1995, Nr. 79/1997, Nr. 13/1998, Nr. 47/1998, Nr. 73/1998, Nr. 63/2000, Nr. 34/2002, Nr. 24/2007, Nr. 50/2007, Nr. 66/2009, Nr. 105/2012, Nr. 65/2014, Nr. 2/2015 und Nr. 3/2015, der Ausdruck „86 Galgenueler Straße von der Montafoner Straße in St. Gallenkirch bis zur Gargellener Straße in St. Gallenkirch-Galgenuel 0,9“ außer Kraft.

Weitere Inhalte

Die planliche Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz,

Dornbirn und Feldkirch sowie dem Gemeindeamt St. Gallenkirch während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht

auf.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.