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Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 116/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Straßengesetzes, LGBl.Nr. 79/2012, wird verordnet:

Erklärung

Die L 82a – Bürser Äule ist eine Landesstraße.

Verlauf der Straßenachse

Der Verlauf der Straßenachse der L 82a – Bürser Äule ist in der Anlage in gelber Farbe dargestellt.

Inkrafttreten

Diese Verordnung, LGBl.Nr. 116/2015, tritt am 1.12.2015 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.