Erklärung
Die L 39 – Lastenstraße ist eine Landesstraße.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Beachte: Es wird auf den im LGBl.Nr. 71/2025 kundgemachten Erwerb der für die Errichtung der L 39 – Lastenstraße notwendigen Verfügungsrechte hingewiesen.
Stammfassung: LGBl.Nr. 95/2016
Auf Grund des § 12 Abs. 1, 4 und 6 des Straßengesetzes, LGBl.Nr. 79/2012, wird verordnet:
Erklärung
Die L 39 – Lastenstraße ist eine Landesstraße.
Aufschiebende Bedingung
Die Erklärung als Landesstraße gemäß steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Land Vorarlberg das Eigentum oder ein sonstiges entsprechendes Verfügungsrecht an sämtlichen für die Errichtung der L 39 – Lastenstraße notwendigen Grundflächen erwirbt und den Rechtserwerb im Landesgesetzblatt kundmacht.
Verlauf der Straßenachse
Der Verlauf der Straßenachse der L 39 – Lastenstraße ist in den Anlagen 1 und 2 in gelber Farbe dargestellt.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.