Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Hauptstück Wahl der Vertrauenspersonen

§ 38 Anwendung der Bestimmungen des 1. Hauptstücks

Auf die Wahl der Vertrauenspersonen ( und ) finden, soweit in den folgenden Vorschriften dieses Hauptstücks nicht anderes bestimmt wird, die Bestimmungen des 1. Hauptstücks sinngemäß Anwendung.