Die Oö. Boden- und Baustoffprüfstelle GmbH (FN 198552 p), Schirmerstraße 12, 4060 Leonding, wird mit der Registrierung von Bauprodukten gemäß § 61 Oö. Bautechnikgesetz 2013 betraut.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 106/2014
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 63 Abs. 1 des Oö. Bautechnikgesetzes 2013, LGBl. Nr. 35/2013, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 89/2014, wird verordnet:
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
