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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 21/1986

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 25 Abs. 5 des O.ö. Leichenbestattungsgesetzes 1985, LGBl. Nr. 40, wird verordnet:

Die Form des Leichenpasses hat dem Muster der Anlage zu entsprechen.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 3. Juli 1961, LGBl. Nr. 28, betreffend den Leichenpaß, außer Kraft.

Anlage

..................... ................, am ...................

Behördenbezeichnung

Leichenpaß

Auf Grund des § 25 Abs. 2 des O.ö. Leichenbestattungsgesetzes 1985,

LGBl. Nr. 40, wird die Bewilligung erteilt, die Leiche de.....

Name: ...............................................................

geboren am ..........................................................

verstorben am .......................................................

in ..................................................................

an ..................................................................

von ......................... nach ..................................

durch das Leichenbestattungsunternehmen .............................

zu überführen.

Die Leiche ist in einem Holzsarg mit undurchlässiger Einlage -

Metallsarg*1) versargt.

Als Bedingungen und Auflagen werden vorgeschrieben: .................

....................................................................

....................................................................

....................................................................

....................................................................

Sämtliche Behörden, deren Zuständigkeitsbereich im Zuge dieser

Leichenüberführung berührt wird, werden ersucht, die

Leichenüberführung ungehindert und ohne Aufenthalt weitergehen zu

lassen.

Für den Bezirkshauptmann:

Für den Bürgermeister:*1)

.............................

------

*1) Nichtzutreffendes ist zu streichen

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.