Der Kostenbeitrag der Gemeinden an das Land für die Durchführung des Winterdienstes auf den innerhalb ihres Gemeindegebiets liegenden Verkehrsflächen des Landes gemäß § 17 Abs. 1 erster Satz Oö. Straßengesetz 1991, soweit es sich nicht um Landesstraßen gemäß § 40a Oö. Straßengesetz 1991 handelt, wird nach den Durchschnittskosten der Durchführung des Winterdienstes auf Landesstraßen mit 600 Euro je Straßenkilometer und Kalenderjahr festgesetzt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 85/2008
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 17 Abs. 2 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 61/2008, wird verordnet:
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
