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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 55/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, in der Fassung LGBl. Nr. 3/2025:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 13. Mai 2025, Zl. IVW3-M-3081901/0012024 gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, der Gemeinde Glinzendorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

„Durch einen silbernen Wellenbalken schrägrechts geteilt, vorne neunmal von Gold und Grün schräglinks geteilt, hinten in Blau eine goldene Kirche mit schwarzen Dächern, drei schwarzen Rundbogenfenstern im Langhaus sowie einem linksstehenden Chor mit schwarzem Rundbogenfenster und aufgesetztem achteckigen Turm mit schwarzem Fenster und goldenem Patriarchenkreuz auf der Spitze.“

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, in der Fassung LGBl. Nr. 3/2025, die vom Gemeinderat der Gemeinde festgesetzten Gemeindefarben „BLAU - GELB - GRÜN“ genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.