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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 30/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der Fassung LGBl. Nr. 8/2023:

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 20. Juni 2023, Zl. IVW3-M-3082101/001-2022, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, der Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

„Von Gold und Blau geteilt, oben ein aus der Schildteilung wachsendes, mit einer roten Krone bekröntes und einem roten Kragen versehenes Caput Aethiopis, unten belegt mit einem silbernen Zickzackbalken mit drei nach unten weisenden Zacken.“

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, die vom Gemeinderat der Gemeinde festgesetzten Gemeindefarben „Gelb-Blau-Weiß“ genehmigt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.