Der Marktgemeinde Frauenkirchen wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Stadtgemeinde” verliehen.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 5/1982
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Absatz 2 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet.
Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 1982 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
