Die Marktgemeinde Neufeld an der Leitha wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 23/1997
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 3 Abs. 2 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/2965, wird verordnet:
Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1997 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
