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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 44/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 18/2022, wird verordnet:

Der Gemeinde Kemeten wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.