Der Gemeinde Riedlingsdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 62/2007
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
