Der Gemeinde Steinbrunn wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 22/2006
Diese Verordnung tritt mit 16. Juni 2006 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
