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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 22/2006

Der Gemeinde Steinbrunn wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

Diese Verordnung tritt mit 16. Juni 2006 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.