Der Gemeinde Heiligekreuz im Lafnitztal wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 20/1971
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:
Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1971 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
