Der Gemeinde Güttenbach wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Gemeinde Güttenbach wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen.