Der Gemeinde St. Andrä am Zicksee wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Gemeinde St. Andrä am Zicksee wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.