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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 150/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Art. II Abs. 2 des Landesverfassungsgesetzes vom 4. April 1990, LGBl. Nr. 55, über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich bzw. dem Land Salzburg und der Bundesrepublik Deutschland in einem Teil des Grenzabschnittes “Saalach-Scheibelberg” wird kundgemacht:

Der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland vom 3. April 1989 über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze in der Sektion III des Grenzabschnittes "Scheibelberg-Bodensee" sowie in einem Teil des Grenzabschnittes "Dreieckmark-Dandlbachmündung" und des Grenzabschnittes "Saalach-Scheibelberg" wurde unter Nr. 633/1993 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Die Änderung des Grenzverlaufes sowie das Gesetz vom 19. Juni 1990, LGBl. Nr. 56/1990, mit dem der Marktgemeinde Grödig auf Grund der Änderung der Staatsgrenze ein Gebietsteil zugewiesen wird, sind am 1. Oktober 1993 in Kraft getreten.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.