Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 2

Aufgabenverteilung

Nationalparkgesellschaft:

- Aus- und Weiterbildung der mit Angelegenheiten des Nationalparks betrauten Bediensteten in nationalparkfachlicher Hinsicht

- Erstellung von Richtlinien im Rahmen der Managementpläne:

Naturraum, Wildtier, Besucher

- Forschungsprojekte und planungsrelevante Untersuchungen

- Betrieb und Betreuung: Labor, Meßeinrichtungen

- Erfassung, Verarbeitung und Dokumentation von Basisdaten (GIS)

- Allgemeine Verwaltung: Finanzen, Personal, EDV

Österreichische Bundesforste:

- Mitwirkung bei der Erstellung der Managementpläne

- Durchführung folgender Managementmaßnahmen:

Schalenwildregulierung, waldbauliche und phytosanitäre Maßnahmen, Naturschutzmaßnahmen, Gebietsbetreuung

- Grundverwaltung, Wirtschaftsplanung und Kontrolle, Personalfragen im eigenen Wirkungsbereich

- Einsatz der übrigen vorhandenen Infrastruktur für alle Tätigkeiten: technischer Bereich, Personal, zentrale Stellen (Forsteinrichtungen, Rechtsabteilung, u.a.)

- Schaffung und Erhaltung der notwendigen Infrastruktur auf dem Gebiet der Österreichischen Bundesforste

Gemeinschaftliche Aufgaben:

- Besucherbetreuung

- Erstellung der Arbeitsprogramme für Naturraum- und Wildtiermanagement

- Behördenkontakte, Zusammenarbeit mit den Nationalparkgemeinden, Kontakte mit Grundnachbarn und Servitutsberechtigten

- Öffentlichkeitsarbeit, Information, Bildung

- Regionalprojekte und Infrastruktur

- Schaffung und Erhaltung der notwendigen Infrastruktur außerhalb des Gebietes der Österreichischen Bundesforste

- Gebietsschutz und Aufsicht gemäß Nationalparkgesetz.