ABSCHNITT II Umsetzungsmaßnahmen zur quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung der Elementarpädagogik
Maßnahmen
Zur Umsetzung der Ziele gemäß werden folgende Maßnahmen ergriffen:
1. Frühe sprachliche Förderung wird in den letzten beiden Jahren vor Schuleintritt systematisch durchgeführt und besser mit der Schnittstelle zur Schule abgestimmt;
2. Kinderbildungs- und -betreuungsangebote, insbesondere jene für unter Dreijährige sowie VIF-konforme Kinderbildungs- und Betreuungsangebote für Drei- bis Sechsjährige werden weiter ausgebaut, die Bildungsbedingungen werden verbessert;
3. Werteorientierung wird in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen stärker verankert;
4. eine österreichweit einheitliche Qualifikation der Fachkräfte und der Tageseltern wird vorangetrieben;
5. die derzeit bestehende einjährige Besuchspflicht im letzten Jahr vor Beginn der Schulzeit wird beibehalten bei gleichzeitiger Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung in den letzten beiden Jahren vor Schuleintritt.
