Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 57/2025
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) wird verlautbart:
1. Der Oö. Landtag hat beschlossen:
„Der Abschluss der in der Anlage kundgemachten Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 B-VG über die Anwendung und Umsetzung der VRV 2015 durch die Länder wird genehmigt.“
2. Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 3 Abs. 1 mit 28. Juli 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vereinbarung gemäß Art. 15a Abs. 2 B-VG zwischen den Ländern über gemeinsame Grundsätze der Haushaltsführung, LGBl. Nr. 69/2016, in der Fassung der Änderungsvereinbarung LGBl. Nr. 48/2019, außer Kraft (Art. 3 Abs. 3 der in der Anlage kundgemachten Vereinbarung).
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
