Anlage 6c
Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst gem. § 32 Abs. 1 und 2 (Länder inkl. Wien)
(Anm.: Anlage 6c ist als PDF dokumentiert)
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Anlage 6c
Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst gem. § 32 Abs. 1 und 2 (Länder inkl. Wien)
(Anm.: Anlage 6c ist als PDF dokumentiert)