Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel I

Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand der Vereinbarung sind die Errichtung und der Betrieb des IST-Austria in Klosterneuburg auf den im Anhang ausgewiesenen Grundstücken im Gesamtausmaß von 178.906 m² einschließlich der darauf im Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung bestehenden Gebäude.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.