Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel I

Im Sinne einer koordinierten und in den Zielsetzungen abgestimmten Entwicklung der Bundeshauptstadt und zur Sicherung von Arbeitsplätzen verpflichten sich die Vertragsparteien, die nachstehend angeführten Vorhaben im Sinne der Anlagen 1 bis 8 zu verwirklichen:

1. Schienenverbundprojekt

2. Straßenbauten

2a. Verkehrsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung der UNO-City

3. Hochwasserschutzprojekt (Donauinsel)

4. Kasernenverlegungsprogramm

5. Kulturelle Aktivitäten

6. Förderung von Sporteinrichtungen

7. Infrastrukturmaßnahmen betreffend das Projekt UNO-City

8. Neuverwendung von Objekten, die derzeit der IAEA und UNIDO als provisorische Amtssitze dienen.