Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 7

7. Infrastrukturmaßnahmen betreffend das Projekt UNO-City

Zielsetzung

Intensivierung der Arbeiten des vom Bund und der Stadt Wien geschaffenen Kooperationsinstrumentes.

Maßnahmen

1. Internationale Schule:

Bund und Stadt Wien werden für eine definitive Unterbringung der bestehenden Internationalen Schule sorgen, wobei ein Kostenteilungsschlüssel 65 (Bund) : 35 (Stadt Wien) gilt.

2. Internationaler Kindergarten:

Die Stadt Wien gewährt Hilfestellung für die notwendige Transferierung des bestehenden IAEA-Kindergartens in UNO-City-Nähe.

3. a) Bürogebäude für diplomatische Missionen bei IAEA und UNIDO.

b) Einkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen für das Personal der UNO-City.

Die Stadt Wien wird für den erforderlichen Baugrund in unmittelbarer Nähe der UNO-City und einen Bauträger sorgen, der diese Vorhaben auf rein kommerzieller Basis raschest durchführt.

4. Massenverkehrsmittel zur UNO-City

Zur Entlastung des Individualverkehrs und im Hinblick auf den noch fehlenden U-Bahn-Anschluß sollen die für das Personal der UNO-City in Betracht kommenden Massenverkehrsmittel nach Möglichkeit attraktiver gestaltet werden. Die Realisierungsmöglichkeit wird von der Stadt Wien geprüft.