Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 6

6. Förderung von Sporteinrichtungen

Zielsetzung

Gemeinsame Förderung durch den Bund und das Land Wien von Privatinitiativen zur Errichtung von Sportanlagen.

Maßnahmen

Insbesondere sollen Grundstücke zur Errichtung von Sportanlagen zur Verfügung gestellt werden.