Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 4

4. Kasernenverlegungsprogramm

Zielsetzung

Verlegung von Kasernen aus dem Stadtbereich.

Maßnahmen

Der Bund bietet solche Kasernen, deren Verlagerung durch das Kasernenverlegungsprogramm vorgesehen wird, dem Land Wien zum Kauf an.