Anlage 4
4. Kasernenverlegungsprogramm
Zielsetzung
Verlegung von Kasernen aus dem Stadtbereich.
Maßnahmen
Der Bund bietet solche Kasernen, deren Verlagerung durch das Kasernenverlegungsprogramm vorgesehen wird, dem Land Wien zum Kauf an.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Anlage 4
4. Kasernenverlegungsprogramm
Zielsetzung
Verlegung von Kasernen aus dem Stadtbereich.
Maßnahmen
Der Bund bietet solche Kasernen, deren Verlagerung durch das Kasernenverlegungsprogramm vorgesehen wird, dem Land Wien zum Kauf an.