Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zu Anlage 2

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Anlage 2

2. Straßenbauprojekte

Zielsetzung

Sicherung der Finanzierung von verkehrstechnisch besonders dringlichen Bundesstraßenstücken, die in den jährlichen Straßenbauprogrammen des Bundes für das Gebiet des Landes Wien kurzfristig nicht unterbringbar sind.

Aufrechterhaltung eines hohen Beschäftigungsniveaus.

Maßnahmen

Das Land Wien verpflichtet sich, bis zum Ausmaß von 3 Mrd. S Sonderfinanzierungsverträge abzuschließen. Hiezu bedarf es im Einzelfalle einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.

Anlage 2 a

2 a. Verkehrsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung der UNO-City

Zielsetzung

Finanzierung von verkehrsmäßigen Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung der UNO-City.

Maßnahmen

Bund und Land Wien leisten Beiträge zur Errichtung der Flughafenschnellbahn im Rahmen des Schienenverbundprojektes. Der Bund errichtet und finanziert die A 22 (Donauuferautobahn) samt Anbindung an das IAKW-Gelände sowie die A 4 (Ostautobahn).

Bund und Land Wien stellen den vom Bund zu tragenden Kostenanteil an der B 226 mit der Floridsdorfer Brücke einvernehmlich als Pauschalbetrag in der Höhe von 620 Mio. S fest. Im Hinblick auf die vom Bund herzustellende Anbindung der A 22 an das IAKW-Gelände erklärt sich das Land Wien bereit, diesen Pauschalbetrag auf 585 Mio. S zu reduzieren.

Bund und Land Wien stellen in diesem Zusammenhang fest, daß die Stadt Wien damit allen ihren Leistungsverpflichtungen aus dem sogenannten „Schmitz-Slavik-Abkommen“ nachgekommen ist.