Erlassung von Rechtsvorschriften
Die Vertragsländer erlassen die zur Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlichen Rechtsvorschriften binnen 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem diese Vereinbarung für sie in Kraft getreten ist.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Erlassung von Rechtsvorschriften
Die Vertragsländer erlassen die zur Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlichen Rechtsvorschriften binnen 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem diese Vereinbarung für sie in Kraft getreten ist.