Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ratifikation und Inkrafttreten

(1) Diese Vereinbarung bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Verbindungsstelle der Bundesländer hinterlegt. Diese benachrichtigt die Vertragsländer von jeder bei ihr einlangenden Ratifikationsurkunde.

(2) Diese Vereinbarung tritt einen Monat nach dem Tag in Kraft, an dem alle Ratifikationsurkunden bei der Verbindungsstelle eingelangt sind.

Namens des Landes Niederösterreich erkläre ich die vorstehende Vereinbarung für ratifiziert.

Laxenburg, 13. April 1978