Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel VI

§ 9

Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim Bundesministerium für Landesverteidigung und beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung hinterlegt.

Die Vereinbarung tritt am 29. Mai 1988 in Kraft.