Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel V

§ 7

Diese Vereinbarung tritt 30 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen der Vertragsparteien eingelangt sind, daß die nach der Bundes- und der Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.