Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

5. ABSCHNITT

Anwendung von Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes 1979

. (1) Für die Vertragsbedienstete gelten , 1a und 2,  a sowie des Mutterschutzgesetzes 1979 sinngemäß.

(2) Für die Vertragsbedienstete, die nicht in einem Betrieb tätig ist, gelten §§ 2a bis 9 des Mutterschutzgesetzes 1979 sinngemäß.