Inkrafttreten von Novellen
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 41/2017 treten der Titel, , 2 und 4 , und mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juni 2017, in Kraft; gleichzeitig tritt in die Absatzbezeichnung (1) und Abs. 2 außer Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 41/2017
