Alle Rechtstexte

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 101/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Art. 113 Abs. 8 in Verbindung mit Art. 151 Abs. 61 Z 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. 22/2018, sowie des § 62 des Oö. Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992 (Oö. POG 1992), LGBl. Nr. 35/1992, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 64/2018, wird verordnet:

Das Mitglied der Landesregierung Mag. Christine Haberlander wird mit der Ausübung der Funktion der Präsidentin der Bildungsdirektion für Oberösterreich betraut.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.