Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel III

(Anm: Bestimmung aus der Stammfassung LGBl. Nr. 54/2020)

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.