Das vormals zur niederösterreichischen Ortsgemeinde Behamberg gehörige und auf Grund des Landesverfassungsgesetzes vom 26. November 1958, LGBl. Nr. 48, betreffend Änderung der Grenze zwischen den Bundesländern Niederösterreich und Oberösterreich und der mit diesem Landesverfassungsgesetz übereinstimmenden Verfassungsgesetze des Bundes vom 16. Dezember 1958, BGBl. Nr. 291, und des Landes Niederösterreich vom 26. November 1958, LGBl. Nr. 471, zum Land Oberösterreich gekommene Gebiet von Münichholz wird dem politischen Bezirk Steyr-Stadt einverleibt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 12/1959
Präambel/Promulgationsklausel
Mit Zustimmung der Bundesregierung wird gemäß § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes in der Fassung von 1929 verordnet:
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 1945 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
