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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 12/1959

Präambel/Promulgationsklausel

Mit Zustimmung der Bundesregierung wird gemäß § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes in der Fassung von 1929 verordnet:

Das vormals zur niederösterreichischen Ortsgemeinde Behamberg gehörige und auf Grund des Landesverfassungsgesetzes vom 26. November 1958, LGBl. Nr. 48, betreffend Änderung der Grenze zwischen den Bundesländern Niederösterreich und Oberösterreich und der mit diesem Landesverfassungsgesetz übereinstimmenden Verfassungsgesetze des Bundes vom 16. Dezember 1958, BGBl. Nr. 291, und des Landes Niederösterreich vom 26. November 1958, LGBl. Nr. 471, zum Land Oberösterreich gekommene Gebiet von Münichholz wird dem politischen Bezirk Steyr-Stadt einverleibt.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 1945 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.