Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel II

Die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Nationalparkerklärung betreffend den "Nationalpark Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge" geändert wird, LGBl. Nr. 27/2002, erhält den Kurztitel "1. Ergänzung zur Nationalparkerklärung `Oö. Kalkalpen` ".