Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel II

Beziehung zum Gemeinschaftsrecht

Mit diesem Bundesgesetz wird das Urheberrechtsgesetz an die Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz von Datenbanken, ABl. Nr. L 77 vom 27. März 1996, S 20, angepaßt.