Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen

. Reorganisationsmaßnahmen unterliegen nicht den Bestimmungen des Eigenkapitalersatzrechts.

Beachte: Ist auf Reorganisationsverfahren anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 eingeleitet werden (vgl. Art. VI Abs. 7, BGBl. I Nr. 92/2003).