Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die nachstehend angeführten Posten gesondert und in der folgenden Reihenfolge auszuweisen:

1. Umsatzerlöse

a) Erlöse auf Grund von Globalbudgetzuweisungen des Bundes

b) Erlöse aus Studienbeiträgen

c) Erlöse aus universitären Weiterbildungsleistungen

d) Erlöse gemäß

e) Kostenersätze gemäß

f) Sonstige Erlöse und andere Kostenersätze

– davon sonstige Erlöse von Bundesministerien

2. Veränderung des Bestands an noch nicht abrechenbaren Leistungen im Auftrag Dritter

3. Aktivierte Eigenleistungen

4. Sonstige betriebliche Erträge

a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen

b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

c) Übrige

– davon aus der Auflösung von Investitionszuschüssen

5. Aufwendungen für Sachmittel und sonstige bezogene Herstellungsleistungen

a) Aufwendungen für Sachmittel

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

6. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter

– davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamtinnen und Beamte

b) Aufwendungen für Lehre gemäß den Verwendungskategorien 17 und 18 Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung – UHSBV, BGBl. II Nr. 216/2019, in der jeweils geltenden Fassung

c) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen

– davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamtinnen und Beamte

d) Aufwendungen für Altersversorgung

– davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamtinnen und Beamte

e) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge

– davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamtinnen und Beamte

f) Sonstige Sozialaufwendungen

7. Abschreibungen

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 14 fallen

b) Kostenersätze an den Krankenanstaltenträger gemäß

c) Übrige

9. Zwischensumme aus Z 1 bis 8

10. Erträge aus Finanzmitteln und Beteiligungen

a) davon aus Zuschreibungen

b) davon von Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

11. Aufwendungen aus Finanzmitteln und aus Beteiligungen

a) davon Abschreibungen

b) davon Aufwendungen von Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

12. Zwischensumme aus Z 10 bis 11

13. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 9 und Z 12)

14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

15. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

16. Auflösung von Rücklagen

17. Zuweisung zu Rücklagen

18. Gewinn- bzw. Verlustvortrag

19. Bilanzgewinn bzw. -verlust.

(Anm.: Z 20 bis 24 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 32/2016)