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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 56/1986

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 19 Abs. 2 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972, LGBl. Nr. 119, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Kleinarler Landesstraße (L 214) wird im Bereich Spannberg wie folgt umgelegt:

Die neue Straßentrasse beginnt bei Straßenkilometer 1,280 mit der Querung der Kleinarler Ache, verläuft in einer Rechtskurve (R = 150 m) westlich derselben und bindet bei Straßenkilometer 1,440 in die bestehende Straße ein.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.