Alle Rechtstexte

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl Nr 96/1988

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 19 Abs. 2 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972, LGBl. Nr. 119, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Hallwanger Landesstraße (L 234) wird im Bereich Berg wie folgt umgelegt:

Die neue Straßentrasse verläuft ab der Söllheimerbrücke

(Straßenkilometer 0,315) abgerückt von der bestehenden Trasse in

einer Linkskurve (R = 75 m), einer Rechtskurve (R = 75 m und

R = 100 m) und wiederum einer Linkskurve (R = 125 m) zur bestehenden

Brücke über den Schleiferbach, von dort in einer Linkskurve (R = 250

m) und anschließender Rechtskurve (R = 150 m) nordöstlich des

Gutshofes Berg Nr. 25 vorbei und mündet bei Straßenkilometer 1,14 (alt) im Bereich des Söllheimer Wanderweges wieder in die bestehende Straße ein.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.