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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 73/1989

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 19 Abs. 2 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972, LGBl. Nr. 119, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Halleiner Landesstraße (L 105) wird im Baulos "ÖBB-Unterführung Aignerstraße" wie folgt umgelegt:

Die neue Straßentrasse verläßt die bestehende Halleiner Landesstraße - L 105 (Aigner Straße) bei Straßenkilometer 2,440 und verläuft anschließend parallel westlich der ÖBB-Bahnstrecke Salzburg-Wörgl bis zum neu zu errichtenden Unterführungsbauwerk, welches im Bereich des Gasthauses "Wegscheid" und der Valkenauerstraße situiert ist. Von diesem Unterführungsbauwerk wird die neue Trasse annähernd parallel zur bestehenden Landesstraße geführt und mündet bei Straßenkilometer 3,220 wieder in die bestehende Straße ein.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.