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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 91/1989

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 19 Abs. 2 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972, LGBl. Nr. 119, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Großarler Landesstraße (L 109) wird im Teilstück zwischen Straßenkilometer 0,0 und 1,604 wie folgt umgelegt:

Die neue Trasse verläuft in geschwungener Linienführung von Straßenkilometer 9,045 der Pinzgauer Straße (B 311) ca. 0,3 km in östlicher Richtung, wobei die ÖBB-Bahnstrecke Salzburg - Wörgl und die Salzach gequert werden. Die anschließend in einem Rechtsbogen steigende Trasse mündet nach ca. 0,5 km in die bestehende Trasse der Großarler Landesstraße (L 109) bei Straßenkilometer 1,604 ein.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.