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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 8/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 19 Abs 2 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972, LGBl Nr 119, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Kienbergwand Landesstraße (L 217) wird im Bereich der Gemeinde St Gilgen wie folgt umgelegt: Die neue Straßentrasse beginnt bei Straßenkilometer 0,6, führt durch einen 887 m langen Tunnel mit anschließender 234 m langer Galerie und mündet bei Straßenkilometer 2,0 wieder in die bestehende Kienbergwand Landesstraße ein.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.