Alle Rechtstexte

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 62/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 19 Abs. 2 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972, LGBl Nr 119, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Hüttenedter Landesstraße (L 265) wird im Bereich Hüttenedt, Gemeinde Straßwalchen, wie folgt umgelegt:

Die neue Straßentrasse beginnt bei Straßenkilometer 6,240 beim Steinbach, führt 40 m abgerückt von der bestehenden Trasse südlich des Anwesens Badinger vorbei und mündet bei Straßenkilometer 6,580 wieder in die bestehende Hüttenedter Landesstraße ein.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.