Vermutung unternehmensbezogener Geschäfte
. Die von einem Unternehmer vorgenommenen Rechtsgeschäfte gelten im Zweifel als zum Betrieb seines Unternehmens gehörig.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Vermutung unternehmensbezogener Geschäfte
. Die von einem Unternehmer vorgenommenen Rechtsgeschäfte gelten im Zweifel als zum Betrieb seines Unternehmens gehörig.