Zweiter Abschnitt
Firmenbuch
Führung des Firmenbuchs
. Das Firmenbuch wird von den Gerichten geführt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 12.03.2015 – nicht die heutige Gesamtfassung.
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Firmenbuch
Führung des Firmenbuchs
. Das Firmenbuch wird von den Gerichten geführt.